Skip to main content

Pro und Contra aus Sicht des Arbeitsschutzes

Diskussionen um die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen kochen in Politik und Wirtschaft immer wieder hoch. Im Zentrum stand in den vergangenen Jahren eine Frage: Sollte die tägliche Arbeitszeit durch ein Wochenkontingent ersetzt werden? Auf diese Weise könnte die maximale Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag aufgeweicht und eine flexiblere Einteilung ermöglicht werden.

Während Arbeitgeberverbände und Wirtschaftsunternehmen mehr Handlungsspielraum verlangen, schlagen Arbeitsschützer und Berufsgenossenschaften Alarm. Wir betrachten das Thema aus der Perspektive des Arbeitsschutzes und stellen Vor- und Nachteile dieses neuen Modells gegenüber. 

Die derzeitige Rechtslage in Deutschland regelt die tägliche Arbeitszeit aller Arbeitnehmenden im EU-weiten Vergleich etwas strenger. Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beträgt die werktägliche Arbeitszeit maximal 8 Stunden. Eine Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden ist möglich, sofern durchschnittlich innerhalb von 24 Wochen 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Arbeitnehmender an einem Tag pro Woche 10 Stunden arbeiten darf, wenn er dies durch einen anderen 6-stündigen Arbeitstag ausgleicht. Auf diese Weise würde das Mittel von 8 Stunden nicht überschritten werden.  

Zusätzlich regelt § 5 ArbZG eine vorgeschriebene Ruhezeit. Diese muss nach Arbeitsende mindestens 11 Stunden betragen und darf nicht unterbrochen werden. 

 Verglichen mit dem derzeit geltenden EU-Recht sind die Regelungen im deutschen Recht etwas strenger. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie erlaubt eine Festlegung von Wochenarbeitszeiten bis zu 48 Stunden. Hierbei wird die tägliche Arbeitszeit nur durch die verlangte Mindestruhezeit von 11 Stunden ohne Unterbrechung begrenzt. 

Die vergleichsweise strengen Regelungen in Deutschland werden von Arbeitsmedizinern mit Blick auf die Gesundheit der Beschäftigten verteidigt. Unternehmen hingegen möchten durch Wochenarbeitszeiten mehr Flexibilität, beispielsweise bei Abendarbeit und zur Abdeckung von Auftragsspitzen, ermöglichen.  

  • Höhere Zeitsouveränität und Work-Life-Balance
    Arbeitszeiten lassen sich durch die Flexibilisierung noch besser an persönliche Biorhythmen und private Pflichten anpassen. Kinderbetreuung oder Pflege lassen sich teilweise noch besser mit den Arbeitszeiten vereinbaren. Außerdem fördert ein größerer Handlungsspielraum bei der Arbeitszeitgestaltung die psychische Gesundheit, wenn die Kontrolle darüber noch stärker beim Arbeitnehmenden liegt.  
  • Vereinbarkeit von 4-Tage-Wochen und längeren Erholungsphasen Durch die Möglichkeit, die Arbeitszeit auf 4 statt 5 Wochentage zu verteilen, wird eine längere Erholungspause von drei aufeinanderfolgenden Tagen ermöglicht. Diese können aus arbeitswissenschaftlicher Sicht einen höheren Effekt erzielen als kurze Feierabende.  
  • Reduktion von Pendelstrecken und Wegeunfällen
    Weniger Arbeitstage bedeuten automatisch weniger Fahrten zur und von der Arbeitsstätte nach Hause. Dadurch sinkt automatisch das Risiko von Wegeunfällen, die derzeit einen großen Teil der Arbeitsunfälle ausmachen.  
  • Exponenzieller Anstieg von Unfall- und Fehlerrisiko bei Langzeitarbeit
    Arbeitswissenschaftliche Studien belegen, dass das Unfallrisiko ab der 9. Arbeitsstunde steil ansteigt und vergleichsweise deutlich höher ist, als in der ersten 8 Arbeitsstunden. Durch Konzentrationsabfall, längeren Reaktionszeiten und Ermüdung kommt es besonders in den letzten Arbeitsstunden vermehrt zu Unfällen. 
  • Gesundheitliche Langzeitfolgen extrem langer Arbeitstage
    Bei einer regelmäßigen, täglichen Arbeitszeit von 10 bis 12 Stunden kann es zu höheren Herz-Kreislauf-Belastungen kommen. Außerdem steigt durch noch längeres, statisches Stehen oder Sitzen das Risiko für Muskel-Skelett-Erkrankungen. Menschen stoßen hier häufig schlichtweg an eine biologische Grenze. Denn der menschliche Körper ist nicht darauf ausgelegt, 12 Stunden das gleiche Maß an Leistungen und Aufmerksamkeit zu erbringen.  
  • Verschwimmende Grenze zwischen Arbeit und Privatleben
    Ohne eine täglich begrenzte Arbeitszeit droht die Gefahr der jederzeitigen Erreichbarkeit. Kleinigkeiten werden dann vermehrt in den Abendstunden abgearbeitet, sodass Privat- und Arbeitsleben mehr miteinander verschwimmen und der Feierabend häufiger unterbrochen wird. Durch die dadurch gestörte Regeneration kann es vermehrt zu Burnouts und psychischer Erschöpfung kommen.  

Was bedeutet das konkret für die Praxis? 

Eine Anpassung der Arbeitszeitregelungen hin zu einem Wochenkontigent ist aus Sicht des Arbeitsschutzes eine Gratwanderung. Während auf der einen Seite mehr Flexibilität, längere Erholungsphasen und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben stehen, bringt eine Änderung auch erhebliche Gefahren mit sich. So steigt beispielsweise das Unfallrisiko nach 8 Stunden Arbeitszeit überproportional an, da Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit des Mitarbeitenden deutlich abnehmen. Das Modell kann funktionieren, muss aber zwangsläufig an einige Rahmenbedingungen gebunden sein. Unternehmen müssen den Gesundheitsschutz durch die Gefährdungsbeurteilung, klare Pausenregelungen und eine gesunde “Feierabendkultur” sicherstellen. Denn Flexibilität und Unternehmenserfolg dürfen niemals auf Kosten der menschlichen Belastungsgrenze gehen. 

Möchten Sie die Arbeitszeiten nach aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben flexibler gestalten? Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten einer mitarbeiterfreundlichen Arbeitszeitgestaltung.