Ein Leitfaden für die Praxis
Nicht jede Gefahr im Betrieb lässt sich durch eine neue Maschine oder einen geänderten Ablauf verhindern. Wo Technik an ihre Grenzen stößt, entscheidet das Verhalten der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheit. In diesem Fall muss auf das Verhalten des Mitarbeitenden eingewirkt werden, um seine eigene Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten.
Betriebsanweisungen stellen dabei ein wichtiges Instrument dar und schaffen verbindliche Regeln für Mitarbeitende zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit. Auch wenn viele Unternehmen die Relevanz von Betriebsanweisungen kennen, herrscht immer wieder Unsicherheit bei der korrekten Erstellung. Mit einem einfachen Leitfaden für die Praxis lassen sich Fehler vermeiden und rechtssichere Betriebsanweisungen formulieren.
Was ist eine Betriebsanweisung?
Die Betriebsanweisung dient als schriftliche, verbindliche Handlungsanweisung des Arbeitgebers, unter anderem für besondere Tätigkeiten oder den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen. Sie übersetzt die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in klare Verhaltensregeln für alle Mitarbeitenden.
Diese sollten leicht verständlich formuliert und für Mitarbeitende jederzeit zugänglich sein. Im Ergebnis sollen mit Hilfe der Betriebsanweisung durch korrektes Verhalten Risiken minimiert werden, die durch technische Maßnahmen nicht zu vermeiden sind.
Zu den typischen Einsatzbereichen gehören
- Arbeiten an Maschinen und Anlagen
- Arbeit mit Gefahr- oder Biostoffen
- Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Wiederkehrende Arbeits- und Verarbeitungsverfahren
- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Rechtlicher Hintergrund – Wann ist eine Betriebsanweisung Pflicht?
Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Hierzu muss er ausführlich über Risiken informieren und Schutzmaßnahmen ergreifen. Betriebsanweisungen dienen dazu, dieser Sorgfaltspflicht nachzukommen und Verhaltensregeln für Beschäftigte zu konkretisieren.
Die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen bilden die Grundlage für Betriebsanweisungen:
Arbeitsschutzgesetz
Die rechtliche Grundlage dazu bildet das Arbeitsschutzgesetz, welches den Arbeitgeber zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Daraus resultierende Maßnahmen zur Arbeitssicherheit lassen sich unter anderem durch Betriebsanweisungen rechtssicher umsetzen.
Gefahrstoff- und Biostoffverordnung
Nach § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und §14 Biostoffverordnung (BioStoffV) sind Betriebsanweisungen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen und Biostoffen Pflicht. Sie müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit bereitgestellt und vom Mitarbeitenden beachtet werden.
DGUV Vorschrift 1 und Information 211-101
Zusätzlich verpflichtet die DGUV Vorschrift 1 Arbeitgeber dazu, Maßnahmen zu treffen, damit Mitarbeitende sicher arbeiten können. Betriebsanweisungen unterstützen dabei, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Die DGUV Information 211-010 („Sicherheit durch Betriebsanweisungen“) liefert außerdem einen praxisnahen Leifaden.
Wichtig: Nicht jede Tätigkeit benötigt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben automatisch eine Betriebsanweisung. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und den festgelegten Maßnahmen.
Inhalte der Betriebsanweisung
Während die Gefährdungsbeurteilung die Gefahren im Betrieb zusammenfasst, Betroffene identifiziert, Risiken bewertet und Schutzmaßnahmen festlegt, konkretisiert die Betriebsanweisung diese Maßnahmen für die Praxis.
Sie sollte folgende Fragen beantworten:
- Wie können Beschäftigte ihre Tätigkeit sicher ausführen?
- Welche PSA ist von Beschäftigten bei welchen Tätigkeiten zu tragen?
- Was ist verboten?
- Wie wird im Notfall gehandelt?
- Wie wird mit Gefahr- und Biostoffen korrekt umgegangen?
Die Inhalte einer Betriebsanweisung sollten nicht pauschal übernommen werden, sondern immer individuell auf den konkreten Arbeitsplatz und die tatsächlichen Arbeitsbedingungen abgestimmt sein.
So erstellen Sie eine Betriebsanweisung in der Praxis
Schritt 1: Gefährdungsbeurteilung durchführen
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Gefahren identifiziert, Risiken bewertet und Schutzmaßnahmen festgelegt. Diese steht an erster Stelle und ist der Ausgangspunkt für alle notwendigen Betriebsanweisungen.
Schritt 2: Inhalte festlegen
Zunächst sollten der Anwendungsbereich und die bestehenden Gefahren definiert werden. Im Weiteren werden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln eindeutig festgelegt, Persönliche Schutzausrüstung beschrieben und das Verhalten bei Störungen und Unfällen konkretisiert. Außerdem enthält die Betriebsanweisung klare Regelungen zur Instandhaltung von Maschinen und Entsorgung von Gefahr- und Biostoffen.
Schritt 3: Verständlich formulieren
Versuchen Sie, die Betriebsanweisung für alle Mitarbeitenden durch kurze Sätze und klare Sprache verständlich zu formulieren. Verwenden Sie statt Fachbegriffen eingängige Erklärungen. Außerdem folgen Betriebsanweisungen in der Praxis oft einem festen Farbschema nach DGUV/ISO (z. B. Orange für Gefahrstoffe, Blau für Maschinen, Gelb für Biostoffe). Eine gut lesbar, farblich gestaltete Betriebsanweisung mit Piktogrammen ist leichter verständlich und kann besser umgesetzt werden.
Schritt 4: Beschäftigte unterweisen
Im Rahmen einer Unterweisung sollten die Inhalte der Betriebsanweisung ausführlich mündlich kommuniziert werden. Diese bietet die Möglichkeit, Fragen der Beschäftigten zu beantworten und die Regelungen mit Beispielen zu untermalen. Die Unterweisung sollte mindestens jährlich wiederholt und systematisch dokumentiert werden.
Schritt 5: Regelmäßig aktualisieren
Ihre Betriebsanweisung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Gibt es neue Maschinen oder Gefahrstoffe, geänderte gesetzliche Vorgaben oder neue Erkenntnisse aus (Beinahe-)Unfällen? Dann passen Sie die Anweisung entsprechend an, damit diese stets auf dem aktuellen Stand ist.
Eine Betriebsanweisung ist weit mehr als ein Pflichtdokument. Sie macht die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte verständlich und beschreibt konkret, wie Arbeiten sicher ausgeführt werden. Richtig erstellt und regelmäßig aktualisiert unterstützt sie Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Unterweisungen wirksam durchzuführen und Arbeitsunfälle nachhaltig zu vermeiden.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung einer Betriebsanweisung oder bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden? Wir unterstützen Sie jederzeit gern. Kontaktieren Sie uns einfach!