Von rechtlichen Vorgaben bis zur Ausbildung von Brandschutzhelfern
Ein Brand entsteht oft schneller, als man denkt. So stellen beispielsweise elektrische Geräte, wie Kaffeemaschinen oder Laptops eine Brandgefahr dar, die nicht unterschätzt werden sollte. Kommt es zu einem Entstehungsbrand an solchen Geräten, ist ein schnelles und korrektes Eingreifen von ausgebildeten Brandschutzhelfern essenziell.
Im Ernstfall helfen sie dabei, eine Ausbreitung des Feuers und ernsthafte Personenschäden zu verhindern. Brandschutzhelfer sichern damit nicht nur die Existenz des Unternehmens, sondern schützen gleichzeitig ihre Mitarbeitenden vor Verletzungen im Brandfall.
Die rechtlichen Grundlagen – Wer schreibt was vor?
Die Bestellung von Brandschutzhelfern ist nach §10 ArbSchG, der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (§22) und der Technischen Regel ASR A2.2 gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Regelungen ergeben sich aus den genannten Vorschriften:
Arbeitsschutzgesetz §10 (Notfallmaßnahmen)
Nach Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Hierzu gehört im Rahmen des Brandschutzes die Benennung, Ausbildung und Ausrüstung einer angemessenen Anzahl von Brandschutzhelfern. Die genaue Anzahl der Helfer ergibt sich dabei immer individuell aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG. Bei normaler Brandgefährdung (beispielsweise in Büroräumen) beträgt die Anzahl der ausgebildeten Helfer 5% der Gesamtbelegschaft. Bei höherer Gefährdung kann die erfolrderlich Anzahl deutlich größer sein.
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (§22)
Die Vorschrift verpflichtet Unternehmer dazu, Notfallmaßnahmen für gefährliche Situationen wie Brände zu planen und zu überwachen. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung im Ernstfall.
Technische Regel ASR A2.2
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung in Deutschland. Sie regelt insbesondere die konkrete Ausstattung von Betrieben mit Löscheinrichtungen, organisatorischen Brandschutzmaßnahmen, die Anzahl der Brandschutzhelfer und besondere Anforderungen bei hoher Brandgefährdung.
Welche Aufgaben hat ein Brandschutzhelfer?
Brandschutzhelfer sind kein Ersatz für Feuerwehr und Rettungsdienst. Da sie aber im Brandfall direkt vor Ort sind, übernehmen sie folgende Aufgaben:
- Meldung eines Brandes durch Absetzen des Notrufs
- Bekämpfung von Entstehungsbränden
- Sicherung von Fluchtwegen
- Einweisung der Feuerwehr vor Ort
- Unterstützung bei der Evakuierung von Gebäuden
Zusätzlich sind Brandschutzhelfer an der Prävention beteiligt. Sie werden hinzugezogen, um Brandgefahren zu beurteilen und Brandschutzmaßnahmen zu entwickeln. Außerdem achten sie im Betrieb besonders darauf, dass Flucht- und Rettungswege freigehalten werden, Löscheinrichtungen zugänglich bleiben und die Kollegen durch Aushänge und Beschilderung über Notfallmaßnahmen informiert sind.
Brandschutzhelferausbildung – Inhalte und Zertifikat
Die Brandschutzhelferausbildung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Ausbildungsteil zusammen. Der theoretische Teil umfasst folgende Inhalte:
- Chemie des Brennens – Was braucht ein Feuer, um zu entstehen und sich auszubreiten?
- Brandklassen – Spezifikation der Klassen A, B, C, D und F
- Löschmittelwirkung – Welches Löschmittel ist wann geeignet?
- Betriebliche Brandschutzorganisation – Wie wird Brandschutz im Unternehmen richtig organisiert?
Neben diesen theoretischen Inhalten, sind auch praktische Übungen Teil der Ausbildung. Im Rahmen einer Feuerlöschübung erlernen Brandschutzhelfer den richtigen Umgang mit Feuerlöschern und Einsatztaktiken beim Löschen eines echten Feuers.
Zum Abschluss der Ausbildung erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat. Es wird empfohlen, die Ausbildung grundsätzlich alle 3-5 Jahre aufzufrischen. Bei wesentlichen Änderungen im Betrieb (z.B. Umbaumaßnahmen, neue Verfahren oder Änderung der Brandgefährdung) sollte eine Auffrischung bereits früher erfolgen.
Die Bestellung als Brandschutzhelfer im Betrieb muss durch den Arbeitgeber schriftlich dokumentiert werden, um gegenüber der Berufsgenossenschaft nachweisbar zu sein.
Zusammenfassend ist zu sagen: Bei der Bestellung von Brandschutzhelfern geht es um mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften. Es ist eine Investition in die wichtigste Ressource Ihres Unternehmens – die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Brandschutzhelfer*innen sorgen dafür, dass im Ernstfall keine Panik ausbricht, sondern besonnen und korrekt gehandelt wird. Aber: Brandschutzhelfer sind keine Ersatz-Feuerwehrleute. Es geht nicht darum, heldenhaft zu handeln und sich dabei selbst zu gefährden, sondern um Prävention, Erstmaßnahmen und die sichere Evakuierung. Ein Brandschutzhelfer rettet Leben, indem er den Überblick behält und im Ernstfall die richtigen Maßnahmen einleitet.
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Gefährdungsbeurteilung, sondern bieten auch Brandschutzhelfer-Ausbildungen an.




