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Wie Sie eine Unfallmeldung richtig ausfüllen und welche Fehler vermieden werden können

Manche Arbeitsunfälle lassen sich trotz umfassender Sicherheitsmaßnahmen nicht verhindern. Kommt es zu einem Unfall, liegt der Fokus in erster Linie auf der Erste-Hilfe-Leistung, um die gesundheitlichen Folgen möglichst gering zu halten. Jedoch sind für den Mitarbeitenden nicht nur die Sofortmaßnahmen entscheidend, auch die anschließende Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft hat Auswirkungen auf seine Leistungen.  

Die Unfallanzeige ist ein juristisches Schlüsseldokument, welches für die Beurteilung durch die Berufsgenossenschaft entscheidend ist. Es dient als Grundlage zur Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall und zur Festlegung der daraus resultierenden Leistungen. Hierzu zählen unter anderem Reha-Maßnahmen, das Verletztengeld oder Rentenansprüche.  

Ungenaue oder subjektive Formulierungen können sich dabei negativ auf die Beurteilung auswirken und schaden infolgedessen Ihrem verletzten Mitarbeitenden. 

Welche Informationen gehören in die Unfallmeldung? 

  1. Beschreibung der exakten Tätigkeit vor dem Unfall
    Hierbei ist es besonders wichtig, die Tätigkeit genau zu benennen. Schreiben Sie beispielsweise “Der Mitarbeiter transportierte eine 150kg schwere Palette mit einem manuellen Hubwagen in unserer Lagerhalle vom Wareneingang zu Lagerplatz 4” statt “ Der Mitarbeiter war mit Transportarbeiten beschäftigt”.
  2. Das plötzlich, von außen einwirkende Ereignis
    Hier muss deutlich werden, dass etwas Unvorhersehbares zu dem Unfall geführt hat. Formulierungen wie “rutschte ab”, “knickte um” oder “stolperte” sind hierfür geeignet.
  3. Die Körperhaltung und Bewegungsrichtung
    Besonders bei Verletzungen des Bewegungsapparates (Rücken, Knie, Schulter) benötigt die BG biomechanische Details. Beispiel: „Beim Versuch, das Umkippen des Kartons zu verhindern,verdrehte der Mitarbeiter den Oberkörper ruckartig nach links, während die Füße fest auf dem Boden standen.“
  4. Benennung des Körperteils ohne medizinische Diagnose
    Benennen Sie das verletzte Körperteil konkret, verzichten Sie aber auf eine laienhafte Diagnose. Hierfür ist der Arzt zuständig!
  5. Zeugen und Ersthelfer
    Nennen Sie alle Personen, die den Vorfall gesehen haben oder als Erste Hilfe geleistet haben, namentlich. Sie sind die wichtigsten Beweismittel für den Mitarbeiter, falls die BG Rückfragen hat. 

Was sollte in der Unfallmeldung vermieden werden? 

  • Formulierungen, die auf Verschleiß oder Vorerkrankungen hindeuten – Wörter wie “mal wieder”, “altersbedingt” oder “wie immer” sollten beispielsweise vermieden werden.  
  • Schuldzuweisungen und subjektive WertungenVersuchen Sie, Bewertungen in der Meldung zu vermeiden. Auf Ausdrücke wir “Aus Unachtsamkeit” oder “weil er die Vorschriften nicht einhielt” verzichten Sie möglichst. 
  • Medizinische LaiendiagnosenBeschreiben Sie die Verletzung ohne eine Diagnose zu stellen. “Schmerzen im Lendenwirbelbereich” können genannt werden, einen “Hexenschuss” oder “Bandscheibenvorfall” kann nur ein Arzt diagnostizieren.  
  • Spekulationen über den Hergang des UnfallsKann sich der Mitarbeitende an den Unfallhergang nicht erinnern, spekulieren Sie nicht darüber. Wird ein Mitarbeitender beispielsweise am Fuße einer Treppe aufgefunden, kann sich aber nicht an einen Sturz erinnern, sollte dieser in der Meldung nicht vermutet werden.  

 

Fazit: Ihre Worte in der Unfallmeldung stellen die Weichen für die gesundheitliche und finanzielle Absicherung Ihrer Mitarbeitenden.

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, den Hergang gemeinsam mit dem Verunfallten und den Zeugen genau zu rekonstruieren. 

Gut zu wissen: Die Unfallmeldung bei der Berufsgenossenschaft muss spätestens 3 Tage nach dem Ereignis erfolgen. Lassen Sie sich also nicht zu viel Zeit, sondern melden Sie Unfälle stets frühzeitig.  

Sind Sie sich unsicher? Sprechen Sie uns jederzeit an!  Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung einer korrekten Unfallmeldung. 

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