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Im Notfall gut vorbereitet und immer auf der sicheren Seite

Warum Erste Hilfe im Betrieb so wichtig ist

Hand aufs Herz – wissen Sie auf Anhieb, wo in Ihrem Büro der Verbandskasten zu finden ist und ob das Pflaster darin noch klebt? Im hektischen Arbeitsalltag im Betrieb steht das Thema Erste Hilfe am Arbeitsplatz häufig nicht im Vordergrund – bis plötzlich etwas passiert. Und auch wenn Maßnahmen der Ersten Hilfe glücklicherweise nur selten zum Einsatz kommen, sind ausgebildete Ersthelfer im Betrieb und ein voll ausgestatteter Verbandskasten im Ernstfall die Lebensversicherung Ihres Teams.

  • Sind im Betrieb ausreichend ausgebildete Ersthelfer vorhanden?

  • Ist die Fortbildung der Ersthelfer sichergestellt?

  • Sind alle Verbandskästen im Betrieb vollständig und auf dem aktuellen Stand?

  • Sind Erste-Hilfe-Einrichtungen im Betrieb rechtzeitig erreichbar?

  • Wissen alle Mitarbeitenden, was im Notfall am Arbeitsplatz zu tun ist?

Ersthelfer im Betrieb – gesetzliche Vorgaben und Anzahl

Damit im Notfall schnelle und fachgerechte Erste Hilfe am Arbeitsplatz geleistet werden kann, sind ausgebildete Ersthelfer im Betrieb Pflicht. In der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ ist dazu Folgendes geregelt:

  • Sind in einem Betrieb 2 bis maximal 20 Personen beschäftigt, muss mindestens ein Ersthelfer im Betrieb anwesend sein.

  • Beträgt die Anzahl der Beschäftigten mehr als 20, sind 5 % (in Verwaltungsbetrieben) bzw. 10 % (in sonstigen Betrieben) der Mitarbeitenden zu Ersthelfern auszubilden.

Zu beachten ist dabei, dass die Anzahl der anwesenden Ersthelfer im Betrieb täglich sichergestellt sein muss. So müssen auch in Zeiten von Homeoffice und mobiler Arbeit immer ausreichend ausgebildete Personen vor Ort sein, um die Sicherheit der anwesenden Mitarbeitenden zu gewährleisten. Es empfiehlt sich daher beispielsweise, auch Personen mit ständiger Anwesenheit im Betrieb zu Ersthelfern auszubilden.

Die richtige Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb

Das Herzstück der Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb ist der Verbandskasten. Dieser muss leicht zugänglich, eindeutig gekennzeichnet und nach maximal 100 Metern von jedem Mitarbeitenden erreichbar sein.

Seine Ausstattung richtet sich nach der jeweils geltenden DIN-Norm für Verbandskästen, welche sich nach der Anzahl der Beschäftigten und der Branche des Betriebs richtet.

Auch wenn der Verbandskasten im Betrieb nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommt, sollte er regelmäßig überprüft werden. Achten Sie dabei nicht nur auf Vollständigkeit, sondern auch auf die Aktualität und das Ablaufdatum der Materialien.

Je nach Gefährdungsbeurteilung im Betrieb können neben dem Verbandskasten weitere Erste-Hilfe-Mittel erforderlich sein. Wir beraten Sie gern, um die richtige Erste-Hilfe-Ausstattung in Ihrem Betrieb sicherzustellen.

Fazit: Gute Erste-Hilfe-Organisation sorgt für Sicherheit im Betrieb

Zusammenfassend ist zu sagen, dass eine gute Vorbereitung auf Notfälle im Betrieb entscheidend ist. Zwar gehört Erste Hilfe am Arbeitsplatz nicht zum Arbeitsalltag, dennoch sollte sie reibungslos funktionieren und gut organisiert sein. Ausgebildete Ersthelfer im Betrieb, eine vollständige Erste-Hilfe-Ausstattung sowie ein regelmäßig überprüfter Verbandskasten tragen maßgeblich dazu bei, im Notfall schnell handeln zu können. Ebenso wichtig ist es, dass alle Mitarbeitenden über Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten im Notfall informiert sind.

Wir unterstützen Sie gern bei der Erste-Hilfe-Organisation in Ihrem Betrieb, damit auch Sie im Notfall auf der sicheren Seite sind.

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