Im Notfall gut vorbereitet und immer auf der sicheren Seite
Warum Erste Hilfe im Betrieb so wichtig ist
Hand aufs Herz – wissen Sie auf Anhieb, wo in Ihrem Büro der Verbandskasten zu finden ist und ob das Pflaster darin noch klebt? Im hektischen Arbeitsalltag im Betrieb steht das Thema Erste Hilfe am Arbeitsplatz häufig nicht im Vordergrund – bis plötzlich etwas passiert. Und auch wenn Maßnahmen der Ersten Hilfe glücklicherweise nur selten zum Einsatz kommen, sind ausgebildete Ersthelfer im Betrieb und ein voll ausgestatteter Verbandskasten im Ernstfall die Lebensversicherung Ihres Teams.
Welche Faktoren sind bei der Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb entscheidend?
Kommt es zu einem Arbeitsunfall oder einer Verletzung am Arbeitsplatz, muss die Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb reibungslos funktionieren. Um Handlungsfähigkeit zu garantieren und rechtliche Sicherheit zu schaffen, sollten Sie sich im Vorfeld einige Fragen stellen:
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Sind im Betrieb ausreichend ausgebildete Ersthelfer vorhanden?
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Ist die Fortbildung der Ersthelfer sichergestellt?
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Sind alle Verbandskästen im Betrieb vollständig und auf dem aktuellen Stand?
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Sind Erste-Hilfe-Einrichtungen im Betrieb rechtzeitig erreichbar?
- Wissen alle Mitarbeitenden, was im Notfall am Arbeitsplatz zu tun ist?
Viele der genannten Punkte sind gesetzlich geregelt und sollen im Folgenden näher betrachtet werden.
Ersthelfer im Betrieb – gesetzliche Vorgaben und Anzahl
Damit im Notfall schnelle und fachgerechte Erste Hilfe am Arbeitsplatz geleistet werden kann, sind ausgebildete Ersthelfer im Betrieb Pflicht. In der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ ist dazu Folgendes geregelt:
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Sind in einem Betrieb 2 bis maximal 20 Personen beschäftigt, muss mindestens ein Ersthelfer im Betrieb anwesend sein.
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Beträgt die Anzahl der Beschäftigten mehr als 20, sind 5 % (in Verwaltungsbetrieben) bzw. 10 % (in sonstigen Betrieben) der Mitarbeitenden zu Ersthelfern auszubilden.
Zu beachten ist dabei, dass die Anzahl der anwesenden Ersthelfer im Betrieb täglich sichergestellt sein muss. So müssen auch in Zeiten von Homeoffice und mobiler Arbeit immer ausreichend ausgebildete Personen vor Ort sein, um die Sicherheit der anwesenden Mitarbeitenden zu gewährleisten. Es empfiehlt sich daher beispielsweise, auch Personen mit ständiger Anwesenheit im Betrieb zu Ersthelfern auszubilden.
Die richtige Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb
Das Herzstück der Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb ist der Verbandskasten. Dieser muss leicht zugänglich, eindeutig gekennzeichnet und nach maximal 100 Metern von jedem Mitarbeitenden erreichbar sein.
Seine Ausstattung richtet sich nach der jeweils geltenden DIN-Norm für Verbandskästen, welche sich nach der Anzahl der Beschäftigten und der Branche des Betriebs richtet.
Auch wenn der Verbandskasten im Betrieb nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommt, sollte er regelmäßig überprüft werden. Achten Sie dabei nicht nur auf Vollständigkeit, sondern auch auf die Aktualität und das Ablaufdatum der Materialien.
Je nach Gefährdungsbeurteilung im Betrieb können neben dem Verbandskasten weitere Erste-Hilfe-Mittel erforderlich sein. Wir beraten Sie gern, um die richtige Erste-Hilfe-Ausstattung in Ihrem Betrieb sicherzustellen.
Erste Hilfe im Betrieb: Aufgaben und Verantwortung der Mitarbeitenden
Auch wenn der Ersthelfer im Betrieb dazu ausgebildet ist, die Soforthilfe im Notfall sicherzustellen, sollten alle Mitarbeitenden im Unternehmen darüber informiert und im Ernstfall handlungsfähig sein. Aus diesem Grund sind die Beschäftigten jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen im Betrieb und das richtige Verhalten im Notfall zu informieren.
Darüber hinaus sollten Notfallpläne, Informationen zu Ersthelfern im Betrieb und Notrufnummern gut sichtbar platziert und aktuell gehalten werden. Nur so kann die schnellstmögliche und bestmögliche Hilfe bei einem Arbeitsunfall gewährleistet werden.
Eine Situation, in der ein Kollege oder eine Kollegin Erste Hilfe benötigt, kann für viele Mitarbeitende herausfordernd sein. Unmittelbar Beteiligte tragen eine große emotionale Verantwortung und geraten häufig in eine völlig unbekannte Situation. Ein klarer Handlungsablauf bei einem Notfall im Betrieb kann daher sehr hilfreich sein.
Dokumentations- und Meldepflicht
Nach gesetzlichen Vorgaben muss jeder Unfall und jede Verletzung, die in einem Betrieb geschieht, unabhängig von ihrer Schwere dokumentiert werden. Dabei sind u.a. der Unfallhergang, die beteiligten Personen (Verletzter, Ersthelfer, Zeugen), Ort und Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Verletzung und der geleisteten Hilfe zu erfassen.
In der Regel erfolgt die Dokumentation in einem Verbandbuch, aber auch eine elektronische Aufzeichnung oder die Nutzung eines Meldeblocks sind zulässig. Wichtig ist, dass die Unterlagen an einem gesicherten Ort (z.B. Personalabteilung) und mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
Neben der Dokumentationspflicht besteht eine Meldepflicht für Arbeitsunfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen. In diesem Fall ist der Vorfall unverzüglich der Berufsgenossenschaft zu melden, damit er als Arbeitsunfall anerkannt werden kann und die daraus resultierenden Leistungen der BG greifen können.
Fazit: Gute Erste-Hilfe-Organisation sorgt für Sicherheit im Betrieb
Zusammenfassend ist zu sagen, dass eine gute Vorbereitung auf Notfälle im Betrieb entscheidend ist. Zwar gehört Erste Hilfe am Arbeitsplatz nicht zum Arbeitsalltag, dennoch sollte sie reibungslos funktionieren und gut organisiert sein. Ausgebildete Ersthelfer im Betrieb, eine vollständige Erste-Hilfe-Ausstattung sowie ein regelmäßig überprüfter Verbandskasten tragen maßgeblich dazu bei, im Notfall schnell handeln zu können. Ebenso wichtig ist es, dass alle Mitarbeitenden über Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten im Notfall informiert sind.