Aufgaben und Pflichten der Sicherheitsfachkraft in modernen Arbeitswelten
Viele verbinden Sicherheitsfachkräfte (Sifas) im Unternehmen vor allem mit Kontrollen und Vorschriften. Sie gelten häufig als diejenigen, die auf Fehler hinweisen, Regeln durchsetzen und Arbeitsabläufe kritisch hinterfragen. Dieses Bild greift jedoch viel zu kurz und vernachlässigt den eigentlichen Fokus der Sifa – die Sicherheit aller Mitarbeitenden.
Denn ihre Aufgaben beinhalten weit mehr als reine Kontrollen. Sie stehen dem Unternehmen im Bereich des Arbeitsschutzes beratend zur Seite, unterstützen bei der Prävention von Arbeitsunfällen und schaffen so eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. Ihr Fokus liegt dabei nicht nur auf gesetzlichen Vorgaben, sondern vor allem auf den Menschen im Unternehmen.
Die Rolle der Sifa muss im Unternehmen durch eine qualifizierte, mehrjährig ausgebildete Fachkraft übernommen werden. Ihre Qualifikation ist staatlich geregelt und setzt eine anspruchsvolle Ausbildung voraus.
Dieser Blogbeitrag beschäftigt sich mit den vielfältigen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und zeigt auf, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen der Bestellung zu Grund liegen.
Gesetzliche Grundlagen zur Bestellung von Sicherheitsfachkräften
Die gesetzliche Grundlage für die Bestellung von Sifas bildet das Arbeitssicherheitsgesetz:
- § 5 regelt die grundsätzliche Pflicht zur Bestellung einer Sifa – der konkrete Betreuungsumfang richtet sich dabei nach Betriebsgröße und Branche gemäß DGUV Vorschrift 2.
- § 6 beinhaltet die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft. Diese reichen von der sicherheitstechnischen Beratung des Betriebs bis hin zur Beschaffung technischer Arbeitsmittel und der Durchführung von Betriebsbegehungen.
- In § 8 ist die Stellung im Betrieb geregelt. Demnach muss die Sifa dem Unternehmer direkt unterstellt sein und weisungsfrei in sicherheitstechnischen Fragen handeln dürfen.
- Zusätzlich ist die Sicherheitsfachkraft gesetzlich vorgeschriebenes Mitglied des Arbeitsschutzausschusses – gemeinsam mit Geschäftsführung, Betriebsrat und Betriebsarzt. Nach § 11 ASiG ist dieser in Betrieben mit mindestens 20 Beschäftigten zwingend erforderlich.
Ergänzt wird das Arbeitssicherheitsgesetz durch die DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie regelt unter anderem:
- Wann Unternehmen eine Sifa benötigen,
- wie umfangreich die Betreuung sein muss,
- welche Qualifikationen erforderlich sind und
- welche Aufgaben übernommen werden sollen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit als Berater und Präventionsexperte
Die zentrale Aufgabe der Sifa besteht darin, Unternehmen beim Arbeitsschutz fachlich zu unterstützen. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Beratung des Unternehmens in allen Fragen rund um das Thema Arbeitssicherheit. Ziel ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und ihnen durch angemessene Maßnahmen zu begegnen.
Sicherheitsfachkräfte unterstützen in diesem Zusammenhang beispielsweise bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung – die für jeden Betrieb nach § 5 ArbSchG gesetzlich vorgeschrieben ist. Zusätzlich beraten sie bei der sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen, unterstützen bei der Umsetzung von konkreten Schutzmaßnahmen und wirken bei Unterweisungen mit.
Ihr Wirkungsbereich reicht dabei von klassischen Unfallgefahren bis hin zu ergonomischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Besonders wichtig ist dabei stets der präventive Ansatz, der langfristig zur Gesundheit der Mitarbeitenden und der Stabilität des Unternehmens beiträgt.
Warum Unternehmen vom Einsatz der Fachkraft für Arbeitssicherheit profitieren
Die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft dient für Unternehmen jedoch nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften. Sie ist vielmehr eine Investition in die langfristige Beständigkeit des eigenen Betriebs und trägt maßgeblich zu dessen Wirtschaftlichkeit bei. So können durch Arbeitsschutzmaßnahmen Ausfallzeiten reduziert und die Mitarbeiterzufriedenheit erhöht werden. Außerdem stellen sie eine Rechtssicherheit für Führungskräfte her, schützen vor Bußgeldern oder Strafen und stärken das Image des Unternehmens.
Die Sifa in modernen Arbeitswelten
Die Arbeit der Sicherheitsfachkraft hat sich in den vergangenen Jahren im Einklang mit der modernen Arbeitswelt immer weiter entwickelt. Heute spielen neben klassischen Themen wie PSA und Ergonomie auch mobiles Arbeiten, New Work, Desk Sharing und die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz eine immer größere Rolle. Die Arbeit der Sifa ist daher selten eintönig, sondern umfasst eine Vielzahl von Themen und Arbeitsbereichen. Sie arbeitet nicht nur mit und für die Geschäftsführung, sondern ist auch in regelmäßigem Austausch mit Mitarbeitenden, Führungskräften, Betriebsärzten und Behörden.
Fazit: Das Ziel der Sicherheitsfachkraft ist es, in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten Probleme im modernen Arbeitsalltag zu erkennen und praxisnahe Lösungen für und mit den Beschäftigten zu entwickeln. Denn eine gute Sicherheitskultur entsteht nicht durch starre Vorschriften und Verbote, sondern durch Zusammenarbeit und Verständnis innerhalb der Belegschaft.
Im Ergebnis schafft die Sifa langfristig eine Grundlage für ein gesundes, sicheres und erfolgreiches Arbeiten in jedem Bereich des Unternehmens.
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