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Aufgaben und Pflichten der Sicherheitsfachkraft in modernen Arbeitswelten

Viele verbinden Sicherheitsfachkräfte (Sifas) im Unternehmen vor allem mit Kontrollen und Vorschriften. Sie gelten häufig als diejenigen, die auf Fehler hinweisen, Regeln durchsetzen und Arbeitsabläufe kritisch hinterfragen. Dieses Bild greift jedoch viel zu kurz und vernachlässigt den eigentlichen Fokus der Sifa – die Sicherheit aller Mitarbeitenden.  

Denn ihre Aufgaben beinhalten weit mehr als reine Kontrollen. Sie stehen dem Unternehmen im Bereich des Arbeitsschutzes beratend zur Seite, unterstützen bei der Prävention von Arbeitsunfällen und schaffen so eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. Ihr Fokus liegt dabei nicht nur auf gesetzlichen Vorgaben, sondern vor allem auf den Menschen im Unternehmen.  

Die Rolle der Sifa muss im Unternehmen durch eine qualifizierte, mehrjährig ausgebildete Fachkraft übernommen werden. Ihre Qualifikation ist staatlich geregelt und setzt eine anspruchsvolle Ausbildung voraus.

Dieser Blogbeitrag beschäftigt sich mit den vielfältigen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und zeigt auf, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen der Bestellung zu Grund liegen.

Die gesetzliche Grundlage für die Bestellung von Sifas bildet das Arbeitssicherheitsgesetz: 

  • § 5 regelt die grundsätzliche Pflicht zur Bestellung einer Sifa – der konkrete Betreuungsumfang richtet sich dabei nach Betriebsgröße und Branche gemäß DGUV Vorschrift 2.
  • § 6 beinhaltet die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft. Diese reichen von der sicherheitstechnischen Beratung des Betriebs bis hin zur Beschaffung technischer Arbeitsmittel und der Durchführung von Betriebsbegehungen.
  • In § 8 ist die Stellung im Betrieb geregelt. Demnach muss die Sifa dem Unternehmer direkt unterstellt sein und weisungsfrei in sicherheitstechnischen Fragen handeln dürfen.  
  • Zusätzlich ist die Sicherheitsfachkraft gesetzlich vorgeschriebenes Mitglied des Arbeitsschutzausschusses – gemeinsam mit Geschäftsführung, Betriebsrat und Betriebsarzt. Nach § 11 ASiG ist dieser in Betrieben mit mindestens 20 Beschäftigten zwingend erforderlich.

Ergänzt wird das Arbeitssicherheitsgesetz durch die DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie regelt unter anderem: 

  • Wann Unternehmen eine Sifa benötigen,
  • wie umfangreich die Betreuung sein muss,
  • welche Qualifikationen erforderlich sind und
  • welche Aufgaben übernommen werden sollen. 

Warum Unternehmen vom Einsatz der Fachkraft für Arbeitssicherheit profitieren 

Die Sifa in modernen Arbeitswelten 

Fazit: Das Ziel der Sicherheitsfachkraft ist es, in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten Probleme im modernen Arbeitsalltag zu erkennen und praxisnahe Lösungen für und mit den Beschäftigten zu entwickeln. Denn eine gute Sicherheitskultur entsteht nicht durch starre Vorschriften und Verbote, sondern durch Zusammenarbeit und Verständnis innerhalb der Belegschaft. 

Im Ergebnis schafft die Sifa langfristig eine Grundlage für ein gesundes, sicheres und erfolgreiches Arbeiten in jedem Bereich des Unternehmens.  

Haben Sie noch keine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen? Wir erfüllen diese Aufgabe gern für Sie und übernehmen die Rolle der Sifa mit höchster Professionalität für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns einfach und lassen Sie uns gemeinsam für Sicherheit in Ihrem Betrieb sorgen.