Symbole und Kennzeichnungen richtig einsetzen
Gefahrstoffe begegnen uns in nahezu jedem Betrieb – Egal, ob Reinigungsmittel im Büro, Schmierstoffe in der Werkstatt oder Chemikalien im Labor. Sie stellen eine unterschiedlich große Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten dar und müssen daher für diese unbedingt erkennbar sein. Nur so kann der korrekte Umgang mit diesen Stoffen sichergestellt und die Betroffenen wirksam geschützt werden.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Gefahrstoffe richtig erkannt und nach gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet werden können. Außerdem erläutern wir, worauf Unternehmen und Beschäftigte in der Praxis besonders achten sollten.
Was sind Gefahrstoffe und warum müssen sie gekennzeichnet werden?
Der Begriff “Gefahrstoffe” ergibt sich aus § 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Er umfasst alle Stoffe und Gemische, die auf Grund ihrer Inhaltsstoffe und Eigenschaften für Mensch und Umwelt eine Gefahr darstellen. Dazu zählen nicht nur Chemikalien, sondern auch alltägliche Stoffe. Typische Beispiele aus der Praxis sind:
- Reinigungsmittel
- Desinfektionsmittel
- Farben und Lacke
- Lösemittel
- Klebstoffe
- Säuren und Laugen
- Kraftstoffe
- Pflanzenschutzmittel
Damit Beschäftigte die Gefahren dieser Stoffe sofort erkennen können, sind Arbeitgeber zur Kennzeichnung verpflichtet. Durch eine Unterweisung wird außerdem der korrekte Umgang mit Gefahrstoffen im Arbeitsalltag sichergestellt.
Auf diese Weise lassen sich Verwechslungen vermeiden, richtige Schutzmaßnahmen auswählen und eine sichere Lagerung garantieren.
Gefahrstoffsymbole richtig verstehen
Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen ist einheitlich in der Europäischen Union geregelt. Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 stell dabei die rechtliche Grundlage zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien dar. Sie basiert auf dem weltweit eingesetzten GHS-System (Globally Harmonized System) der Vereinten Nationen in Europa.
Die einheitliche Kennzeichnung mit Hilfe von GHS-Gefahrstoffpiktogrammen stellt sicher, dass Gefahrstoffe ohne Sprachkenntnisse auf den ersten Blick zu erkennen sind:
- Explodierende Bombe: Hierbei handelt es sich um explosionsgefährliche Stoffe, beispielsweise Sprengstoffe, die besonders hohe Sicherheitsmaßnahmen erfordern.
- Flamme: Entzündbare Stoffe, wie Alkohol, Aceton oder Benzin, werden hiermit gekennzeichnet. Diese dürfen nicht in der Nähe von Zündquellen verwendet oder gelagert werden.
- Flamme über einem Kreis: Diese Stoffe sind in der Regel nicht selbst entzündbar, sondern verstärken bestehende Brände.
- Gasflasche: Bezeichnet Gase, die unter Druck stehen, beispielsweise auf Sauerstoffflaschen zu finden.
- Reagenzgläser (Ätzend): Diese Stoffe führen bei Kontakt zu schweren Haut- und Augenschäden. Außerdem greifen sie häufig Metalle an.
- Totenkopf (Akut giftige Stoffe): Können schon in geringen Mengen lebensgefährlich sein.
- Ausrufezeichen (weniger schwerwiegende Gesundheitsgefahr): Dies können beispielsweise Stoffe sein, die Reizungen der Atemwege, Hautallergien oder Augenreizungen hervorrufen können.
- Person mit Stern (schwerwiegende Gesundheitsgefahr): Hiermit werden Stoffe gekennzeichnet, die beispielsweise ein hohes Risiko für Krebserkrankungen, Erbgutveränderungen, Fruchtbarkeits- oder Organschäden darstellen.
- Abgestorbener Baum und Fisch (Umweltschädlich): Diese Stoffe sind gewässergefährdend und können Wasserorganismen zerstören. Sie dürfen daher nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen.
Die Symbole können auch in Kombination miteinander auftreten und erfordern unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen. Nicht jedes Symbol bedeutet automatisch höchste Gefahr. Dennoch sollte ein Gefahrstoffpiktogramm immer die Aufmerksamkeit der Beschäftigten wecken und mit klar definierten Sicherheitsmaßnahmen einhergehen.
Welche Kennzeichnungen gehören noch dazu?
Neben den Gefahrstoffpiktogrammen gibt es weitere Kennzeichnungen auf Gefahrstoffetiketten, die klare Hinweise zur Verwendung der Stoffe geben.
Der Produktidentifikator dient zur eindeutigen Bezeichnung des Gefahrstoffs. Die Signalwörter, wie “Gefahr” (hohe Gefährdung) und “Achtung” (geringe, aber dennoch relevante Gefährdung), geben Auskunft über die Gefährlichkeit des Stoffes. Gefahrenhinweise (H-Sätze) konkretisieren das Risiko der Stoffe, beispielsweise “H314 Verursacht schwere Verätzungen” oder “H350 Kann Krebs erzeugen”. Zusätzlich sind Sicherheitshinweise (P-Sätze) auf den Etiketten zu finden. Diese beschreiben die notwendigen Schutzmaßnahmen, beispielsweise “Schutzhandschuhe tragen”, “Augenschutz verwenden” oder “Von Hitze fernhalten”.
Ergänzend zu den Bezeichnungen auf dem Gefahrstoffetikett wird ein Sicherheitsdatenblatt bereitgestellt. Dieses enthält in 16 standardisierten Abschnitten ausführliche Informationen zum Gefahrstoff. Das Datenblatt ist Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und muss im Betrieb für jeden Gefahrstoff verfügbar sein.
Wie sieht die Kennzeichnung in der Praxis aus?
Um die Kennzeichnung zu verdeutlichen, ziehen wir als Praxisbeispiel einen Kanister mit einer Reinigungsflüssigkeit heran. Dieser ist beispielsweise mit einem Flammensymbol, einem Ausrufezeichen und dem Signalwort “Gefahr” gekennzeichnet.
Daraus können Beschäftigte auf den ersten Blick erkennen, dass der Inhalt leicht entzündlich und gesundheitsschädlich ist. Für die Verwendung bedeutet dies, dass geeignete PSA zu verwenden und der Gefahrstoff von Zündquellen fernzuhalten ist.
Pflichten für Unternehmen
Der sichere Umgang mit allen im Betrieb verfügbaren Gefahrstoffen liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Um die Gesundheit seiner Mitarbeitenden zu schützen, müssen Gefahrstoffe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Hierzu sind zunächst alle eingesetzten Gefahrstoffe systematisch zu erfassen und ihre Gefährdung für die Beschäftigten zu bewerten. Anschließend muss der Betrieb geeignete Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip festlegen. Demnach müssen für Stoffe, die nicht substituiert werden können, technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Außerdem sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine Betriebsanweisung zu erstellen und ihre Mitarbeitenden regelmäßig zu unterweisen. Zusätzlich sind Vorgaben zur Lagerung zu beachten und ein Gefahrstoffverzeichnis mit ausführlichen Informationen zu führen.
Bei der Kennzeichnung und dem gesetzeskonformen Umgang mit Gefahrstoffen, kommt es in der Praxis immer wieder zu Fehlern, die sich mit einer guten Arbeitsschutzorganisation vermeiden lassen:
- Umgefüllte Behälter ohne Kennzeichnung
- Fehlende Betriebsanweisung
- Veraltete Sicherheitsdatenblätter
- Unzureichende Unterweisungen
- Falsche Lagerung unverträglicher Stoffe
- Fehlende Aktualisierung des Gefahrstoffverzeichnisses
Für die Praxis gilt: Beschäftigte sollten niemals Stoffe verwenden, die nicht oder unzureichend gekennzeichnet sind. Ist der Inhalt eines Behälters unbekannt oder bestehen Zweifel über den Inhalt, darf der Stoff erst nach eindeutiger Identifizierung mit geeigneten Schutzmaßnahmen eingesetzt werden. Gleiches gilt bei der Einlagerung und Entsorgung von nicht identifizierbaren Stoffen.
Gefahrstoffe lassen sich nur sicher verwenden, wenn ihre Kennzeichnung eindeutig und verständlich ist. Gefahrstoffpiktogramme liefern eine erste wichtige Orientierung, müssen aber durch Signalwörter, H- und P-Sätze sowie das Sicherheitsdatenblatt ergänzt werden.
Für Unternehmen ist eine korrekte Kennzeichnung mehr als nur gesetzliche Pflicht. Sie stellt einen wesentlichen Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes dar. Durch eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, geeignete Schutzmaßnahmen und regelmäßige Unterweisungen lassen sich Gesundheitsschäden durch Gefahrstoffe wirksam reduzieren.
Gibt es in ihrem Betrieb Gefahrstoffe? Sind diese ausreichend gekennzeichnet? Wir unterstützen sie gern dabei und entwickeln zusammen mit Ihnen Maßnahmen, damit Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb sicher verwendet und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Kontaktieren Sie uns einfach!



