PSA und Entwärmungspausen an Hitzearbeitsplätzen
Im letzten Blogbeitrag haben wir uns dem 3-Stufen-Modell der BAuA gewidmet und uns mit wirksamen Maßnahmen bei Hitze im Büro beschäftigt. Was passiert jedoch, wenn außergewöhnlich hohe Temperaturen am Arbeitsplatz nicht nur im Hochsommer herrschen? Besonders im verarbeitenden Gewerbe gibt es häufig Mitarbeitende, die dauerhaft übermäßiger Hitze ausgesetzt sind.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.5) greift daher noch deutlich weiter. Während in Büroräumen das bereits beschriebene 3-Stufen-Modell Anwendung findet, zieht sie ab einer Temperatur von über 35 Grad Celsius eine klare Grenze. An Arbeitsplätzen, an denen prozessbedingt dauerhaft hohe Temperaturen herrschen, greifen dann direkt die strengen Vorschriften für Hitzearbeitsplätze.
Was das für betroffene Unternehmen bedeutet, soll dieser Blogbeitrag anhand eines Best Practice Beispiels verdeutlichen.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Hitzearbeitsplätze
Nach Arbeitsstättenverordnung, Anhang 3.5, muss in Arbeitsräumen stets eine “gesundheitlich zuträgliche Temperatur” herrschen. Diese Vorgabe ist nach Arbeitsschutzgesetz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Herrscht eine Temperatur über den nach ASR A3.5 festgelegten Temperaturen, müssen technische und organisatorische Maßnahmen zwingend ergriffen werden.
Hinzu kommt für Hitzearbeitsplätze aufgrund einer außergewöhnlich hohen physischen Belastung die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Demnach müssen die gesundheitliche Eignung und Hitzeverträglichkeit der Mitarbeitenden an entsprechenden Arbeitsplätzen überprüft werden. Die Überprüfung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßig im Verlauf ihrer Tätigkeit. Ist diese nicht erfolgt, dürfen die Beschäftigten an Hitzearbeitsplätzen nicht eingesetzt werden.
Praktische Umsetzung der rechtlichen Vorgaben
Besonders interessant wird es, wenn Arbeitgeber die rechtlichen Vorgaben in die Praxis umsetzen und konkrete Maßnahmen ergreifen, um ihre Mitarbeitenden zu schützen.
An dieser Stelle soll das Beispiel einer Gießerei herangezogen werden. Sie zeigt, wie moderner Arbeitsschutz unter besonderen Bedingungen in einem traditionsreichen Unternehmen funktioniert. Denn durch die Kombination sinnvoller Maßnahmen können das Gesundheitsrisiko für Mitarbeitende an Hitzearbeitsplätzen minimiert werden.
Die Herausforderung: Strahlungshitze im Extrembereich
Gießereien nutzen flüssiges Metall zur Herstellung von Bauteilen oder Rohlingen aus Hohlformen. Um das Metall, wie beispielsweise Eisen oder Stahl, zu verflüssigen, wird es in großen Industrieöfen zunächst aufgeschmolzen. Diese erreichen Temperaturen von über 1.000 Grad Celsius und verursachen extreme Strahlungshitze. Für Mitarbeitende in der unmittelbaren Umgebung ist diese extrem belastend und gesundheitsgefährdend.
Da technische Lösungen, wie klassische Lüftungsanlagen, hier deutlich an ihre Grenzen stoßen, fordert die Gefährdungsbeurteilung alternative Schutzmaßnahmen der höchsten Kategorie.
Nach dem klassischen STOP-Prinzip rücken nun, technische Maßnahmen ausgeschöpft und substituierende Maßnahmen oft nicht möglich sind, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen in den Fokus. In der Gießerei basiert das Hitzeschutzkonzept daher auf zwei elementaren Säulen: Zum einen der Schutz des Körpers von außen und zum anderen die Erholung des Körpers von innen.
Säule 1: Schutz von außen durch modernste Hitzeschutzkleidung
Unser Beispielunternehmen setzt bei PSA nicht auf veraltete Hitzeschutzanzüge, die starren Rüstungen gleichen. Für die Mitarbeitenden, die unter den extremen Hitzeeinwirkungen arbeiten, werden innovative Kleidungsstücke mit mehreren Schichten beschafft:
Die äußere Schicht besteht aus aluminisierten Hochleistungsgeweben, die bis zu 95 % der Strahlungshitze einfach reflektieren statt zu absorbieren. Moderne High-Tech-Fasern sorgen darunter für Atmungsaktivität, sodass Schweiß vom Körper wegtransportiert werden kann. Zusätzlich ist die Kleidung modular aufgebaut, um je nach konkreter Tätigkeit flexibel angepasst werden zu können und die Belastung so gering wie möglich zu halten.
Säule 2: Strukturierte Entwärmungspausen
Die PSA kann das Aufheizen des Körpers nicht vollständig verhindern, sie verzögert es nur. Aus diesem Grund sind strukturierte Pausenregelungen zur Entwärmung nicht nur notwendig, sondern als Schutzmaßnahme gesetzlich fest verankert.
In der Gießerei bedeutet dies konkret, dass in festgelegten, kurzen Zyklen gearbeitet wird. Auf eine 40-minütige Tätigkeit am Ofen folgen hier 20 Minuten Pause. Hierfür stellt das Unternehmen spezielle, klimatisierte Räumlichkeiten zur Verfügung, sodass Puls und Körperkerntemperatur sich unter optimalen Bedingungen normalisieren können. In diesen Bereichen stehen außerdem geeignete Getränke zur Verfügung. So kann der deutlich erhöhte Flüssigkeitsbedarf der Mitarbeitenden stets gedeckt werden.
Dieses Beispiel zeigt deutlich: Extremtemperaturen lassen sich nicht immer beseitigen. Arbeitgeber müssen ihnen aber mit geeigneten Maßnahmen begegnen, um ihre Mitarbeitenden zu schützen. Arbeitsschutz ist hier keine Nettigkeit, sondern gesetzlich vorgeschriebene Pflicht.
Mit PSA und Entwärmungspausen schützt unser Beispielunternehmen aber letztlich nicht nur die Gesundheit seiner Mitarbeitenden. Die Maßnahmen tragen auch dazu bei, Fehler- und Unfallquoten zu reduzieren und die Produktivität des Unternehmens infolgedessen sicherzustellen. Auf diese Weise profitieren alle Beteiligten von effektivem Arbeitsschutzmanagement.