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PSA und Entwärmungspausen an Hitzearbeitsplätzen

Im letzten Blogbeitrag haben wir uns dem 3-Stufen-Modell der BAuA gewidmet und uns mit wirksamen Maßnahmen bei Hitze im Büro beschäftigt. Was passiert jedoch, wenn außergewöhnlich hohe Temperaturen am Arbeitsplatz nicht nur im Hochsommer herrschen? Besonders im verarbeitenden Gewerbe gibt es häufig Mitarbeitende, die dauerhaft übermäßiger Hitze ausgesetzt sind.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.5) greift daher noch deutlich weiter. Während in Büroräumen das bereits beschriebene 3-Stufen-Modell Anwendung findet, zieht sie ab einer Temperatur von über 35 Grad Celsius eine klare Grenze. An Arbeitsplätzen, an denen prozessbedingt dauerhaft hohe Temperaturen herrschen, greifen dann direkt die strengen Vorschriften für Hitzearbeitsplätze. 

Was das für betroffene Unternehmen bedeutet, soll dieser Blogbeitrag anhand eines Best Practice Beispiels verdeutlichen.  

Nach Arbeitsstättenverordnung, Anhang 3.5, muss in Arbeitsräumen stets eine “gesundheitlich zuträgliche Temperatur” herrschen. Diese Vorgabe ist nach Arbeitsschutzgesetz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Herrscht eine Temperatur über den nach ASR A3.5 festgelegten Temperaturen, müssen technische und organisatorische Maßnahmen  zwingend ergriffen werden. 

Hinzu kommt für Hitzearbeitsplätze aufgrund einer außergewöhnlich hohen physischen Belastung die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Demnach müssen die gesundheitliche Eignung und Hitzeverträglichkeit der Mitarbeitenden an entsprechenden Arbeitsplätzen überprüft werden. Die Überprüfung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßig im Verlauf ihrer Tätigkeit. Ist diese nicht erfolgt, dürfen die Beschäftigten an Hitzearbeitsplätzen nicht eingesetzt werden.  

Besonders interessant wird es, wenn Arbeitgeber die rechtlichen Vorgaben in die Praxis umsetzen und konkrete Maßnahmen ergreifen, um ihre Mitarbeitenden zu schützen.

An dieser Stelle soll das Beispiel einer Gießerei herangezogen werden. Sie zeigt, wie moderner Arbeitsschutz unter besonderen Bedingungen ieinem traditionsreichen Unternehmen funktioniert. Denn durch die Kombination sinnvoller Maßnahmen können das Gesundheitsrisiko für Mitarbeitende an Hitzearbeitsplätzen minimiert werden.  

Säule 1: Schutz von außen durch modernste Hitzeschutzkleidung 

Säule 2Strukturierte Entwärmungspausen 

Dieses Beispiel zeigt deutlich: Extremtemperaturen lassen sich nicht immer beseitigen. Arbeitgeber müssen ihnen aber mit geeigneten Maßnahmen begegnen, um ihre Mitarbeitenden zu schützen. Arbeitsschutz ist hier keine Nettigkeit, sondern gesetzlich vorgeschriebene Pflicht.

Mit PSA und Entwärmungspausen schützt unser Beispielunternehmen aber letztlich nicht nur die Gesundheit seiner Mitarbeitenden. Die Maßnahmen tragen auch dazu bei, Fehler- und Unfallquoten zu reduzieren und die Produktivität des Unternehmens infolgedessen sicherzustellen. Auf diese Weise profitieren alle Beteiligten von effektivem Arbeitsschutzmanagement.  

Gibt es in Ihrem Unternehmen Hitzearbeitsplätze und benötigen Sie Unterstützung bei der richtigen Ausgestaltung? Wiunterstützen Sie gern bei der Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen. Sprechen Sie uns einfach an!