Gut organisierte Impfaktionen als Teil eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
Die Grippesaison steht kurz bevor. Für viele Unternehmen bringt sie jährlich besondere Herausforderungen mit sich. Häufig fallen mehrere Beschäftigte gleichzeitig aus, Arbeitsabläufe müssen angepasst oder neu organisiert werden und das Risiko von Ansteckung im Betrieb steigt. Besonders sensibel ist die Situation im Gesundheitswesen. Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen haben nicht nur selbst ein erhöhtes Ansteckungsrisiko, sondern können Grippeviren auch an Patienten und Patientinnen weitergeben. Unter Umständen handelt es sich dabei um Personen, für die eine Erkrankung besonders schwerwiegend verlaufen kann. Aus diesem Grund ist die Grippeschutzimpfung insbesondere im Gesundheitswesen von hoher Bedeutung und eine ausdrückliche Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko).
Für Arbeitgeber stellt sich dabei die Frage, wie die Impfung sinnvoll, unkompliziert und möglichst zeitsparend im Betrieb organisiert werden kann. Außerdem sind Unternehmen aufgefordert, möglichst viele ihrer Mitarbeitenden zur Impfung zu motivieren, um das Risiko einer Krankheitswelle und die Ansteckung gefährdeter Patienten und Patientinnen zu reduzieren.
Impfung im arbeitsrechtlichen Kontext – Was müssen Arbeitgeber beachten
Die Influenza-Impfung ist nicht pauschal für alle Beschäftigten eine verpflichtende Arbeitsschutzmaßnahme. Entscheidend dafür ist die konkrete Tätigkeit und das individuelle Infektionsrisiko. Die Stiko empfiehlt die Impfung insbesondere für Personen, die auf Grund ihrer Tätigkeit einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind. Eine Verpflichtung zur Impfung besteht aber grundsätzlich nicht.
Dem RKI zufolge liegt die Entscheidung über Impfungen, die beruflich indiziert sind, beim betriebsärztlichen Dienst. Rechtsgrundlage für eine daraus resultierende arbeitsmedizinisch indizierte Impfung bildet die ArbMedVV.
Hierfür bleibt die Gefährdungsbeurteilung eine wichtige Grundlage. In diesem Zusammenhang werden die individuelle Gefährdung von Mitarbeitenden, u.a. auch die Ansteckungsgefahr, durch den Arbeitgeber beurteilt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt. Gerade bei Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu infektiösen Personen oder besonders gefährdeten Personen, kann der Infektionsschutz durch Impfung ein Teil der geeigneten Schutzmaßnahmen darstellen.
Betriebsärztinnen und -ärzte sind dabei die wichtigsten Ansprechpartner. Die BAuA weist darauf hin, dass sie eine zentrale Rolle im medizinischen Arbeitsschutz einnehmen. Sie können Arbeitgeber zu beruflichen Risiken, geeigneten Impfangeboten und Nutzen, Nebenwirkungen sowie persönliche Voraussetzungen beraten.
Impfangebote können jedoch im betrieblichen Kontext nicht verpflichtend sein. Sie sollten auf freiwilliger Basis angeboten werden. Durch medizinische Ansprechpartner, umfassende Informationen und niederschwellige Angebote, kann die Teilnahmequote unter den Mitarbeitenden deutlich gesteigert werden.
Grippeschutzimpfung im Unternehmen organisieren – So kann es funktionieren
1. Bedarf ermitteln
Im ersten Schritt sollte gemeinsam mit einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt der Bedarf im Unternehmen ermittelt werden. Für eine erste Einschätzung werden hierbei zunächst die Anzahl der Beschäftigten, die Impfquote innerhalb der Belegschaft und Erfahrungen aus vergangenen Grippesaisons oder vergleichbaren Betrieben berücksichtigt. Außerdem sollte ermittelt werden, für welche Beschäftigtengruppen ein besonders hohes Risiko, beispielsweise auf Grund von unmittelbarem Patientenkontakt oder übermäßigem Kundenverkehr, besteht. Aus diesen Überlegungen ergibt sich ein mittlerer Bedarf, der im Rahmen des Impfangebot abgedeckt werden sollte.
2. Betriebsarzt oder betriebsärztliche Dienst einbinden
Im Idealfall lässt sich die Grippeschutzimpfung in eine bereits bestehende arbeitsmedizinische Betreuung integrieren. Der betriebsärztliche Dienst kann die Impfaktion fachlich begleiten und sinnvolle Informationen für Mitarbeitende bereitstellen. Außerdem fungiert er als kompetenter Ansprechpartner bei Fragen oder Unsicherheiten innerhalb der Belegschaft. Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin können außerdem beurteilen, welche organisatorischen und medizinischen Voraussetzungen für die Durchführung vor Ort erforderlich sind.
3. Niederschwellige Termine für alle Beschäftigten anbieten
Je einfacher die Teilnahme an der Impfung organisiert ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass viele Mitarbeitende das Angebot in Anspruch nehmen. Oftmals lassen sich zusammen mit betriebsärztlichem Fachpersonal Termine direkt vor Ort, statt in einer externen Praxis, anbieten. Im Schichtbetrieb empfiehlt es sich außerdem, verschiedene Zeiten anzubieten, um möglichst alle Mitarbeitenden innerhalb ihrer Arbeitszeit zu erreichen. Auch Spät- und Nachdienste sowie Teilzeitbeschäftigte sollten in der Planung berücksichtigt werden. Viele Betriebe erkennen die Zeit der Impfung außerdem als Arbeitszeit an.
4. Beschäftigte rechtzeitig informieren und motivieren
Die Information zur Grippeschutzimpfung sollte bereits mehrere Wochen vor der Aktion an alle Mitarbeitenden verteilt werden. Sinnvoll sind Informationen zum Zeitraum und Ort der Impfaktion, die Relevanz der Impfung und die organisatorischen Voraussetzungen für eine Teilnahme. Außerdem können Beratungsangebote und die Bedeutung für Eigen- und Patientenschutz kommuniziert werden. Wichtig ist, dass möglichst alle Beschäftigten rechtzeitig informiert sind und die Möglichkeit haben, an der Aktion teilzunehmen.
5. Durchführung in einem vertrauensvollen Umfeld
Bei der Durchführung der Impfungen sollten Mitarbeitende eine sichere Umgebung vorfinden. Dabei sind hygienische und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen sicherzustellen. Durch die Vergabe von Terminen können außerdem die Wartezeit und der persönliche Aufwand reduziert werden. Außerdem sollte jeder Teilnehmende vor Ort noch einmal kurz über den Ablauf, die Durchführung, Datenschutzvorgaben und mögliche Nebenwirkungen durch medizinisches Fachpersonal informiert werden.
6. Datenschutz und Vertraulichkeit berücksichtigen
Impf- und Gesundheitsdaten sind sensibel und gehören zu den besonders geschützten personenbezogenen Daten. Arbeitgeber dürfen daher nicht darüber informiert werden, welche Beschäftigten aus welchen medizinischen Gründen geimpft oder nicht geimpft sind. Die Beratung und Dokumentation zur Impfaktion gehören daher auf jeden Fall in die Hände des medizinischen Personals.
So wird die Grippeschutzimpfung zu einem nachhaltigen Bestandteil im Arbeitsschutz
- Die Grippeschutzimpfung sollte nicht als isolierte Einzelschutzmaßnahme betrachtet werden, sondern in ein betriebliches Gesundheits- und Infektionsschutzkonzept eingebettet werden.
- Das Informationsangebot ist mindestens genauso wichtig wie eine gute Organisation. Informationen zur Wirksamkeit und möglichen Impfreaktionen sollten leicht zugänglich sein, um Unsicherheiten abzubauen.
- Erfahrungen aus vergangenen Aktionen sollten ausgewertet und berücksichtigt werden. Durch Feedback können zukünftige Aktionen noch erfolgreicher gestaltet werden.
- Die Influenza-Impfung ist jeweils für eine Saison wirksam. Daher sollte die Aktion jährlich wiederholt werden.
- Für Unternehmen ist es sinnvoll, die Planung nicht allein zu übernehmen, sondern Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und gegebenenfalls weitere Verantwortliche einzubeziehen. So lässt sich das Impfangebot sinnvoll in die bestehende Arbeitsschutzorganisation integrieren.
Die Grippeschutzimpfung ist insbesondere im Gesundheitswesen mehr als eine persönliche Gesundheitsentscheidung. Beschäftigte haben dort engen Kontakt zu Menschen, die teilweise besonders gefährdet sind. Die jährliche Influenza-Impfung kann deshalb sowohl zum Eigenschutz der Beschäftigten als auch zum Schutz von Patientinnen und Patienten und Kolleginnen und Kollegen beitragen. Die STIKO berücksichtigt dieses erhöhte berufliche Risiko ausdrücklich in ihren Empfehlungen.
Für Arbeitgeber kommt es dabei vor allem auf eine gute Organisation und eine fachkundige arbeitsmedizinische Begleitung an. Eine frühzeitige Planung, gut erreichbare Impftermine, verständliche Informationen und die Berücksichtigung des Schichtbetriebs machen es Beschäftigten leichter, das Angebot wahrzunehmen.
So wird aus der jährlichen Grippeschutzimpfung keine lästige Einzelaktion, sondern ein sinnvoller Baustein eines vorausschauenden betrieblichen Infektions- und Gesundheitsschutzes.
Benötigen Sie Unterstützen bei der Organisation einer Grippeschutzimpfung in Ihrem Unternehmen? Dann sprechen Sie uns an. Als Experte für Arbeitsschutz unterstützen wir Sie gern und stellen Kontakt zu unseren Betriebsärztinnen und -ärzten her.




