3-Stufen-Modell und geeignete Maßnahmen bei Hitze im Büro
Steigende Temperaturen erschweren nicht nur bei Tätigkeiten im Freien, sondern vor allem in nicht klimatisierten Büroräumen den Arbeitsalltag. Nicht selten steigen Temperaturen im Gebäude auf über 30 Grad Celsius. Auch wenn eine Regelung zu „gesetzlichem Hitzefrei“ nicht besteht, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden zu ergreifen.
Das Stufenmodell der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) dient dabei als Grundlage und beschreibt notwendige Maßnahmen auf Basis der erreichten Temperaturen im Büro. Aber auch Mitarbeitende selbst können Maßnahmen ergreifen, um die Sommerhitze im Büro möglichst gut zu überstehen.
In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die Regelungen der BAuA und zeigen praktische Maßnahmen für Arbeitgeber und Mitarbeitende.
Wie reagiert unser Körper auf Hitze?
Um seine Kerntemperatur auf konstanten 37 Grad zu halten, weitet unser Körper bei übermäßiger Hitze die Blutgefäße aus und beginnt zu schwitzen. Zusätzlich kommt es zu einer erhöhten Herz-Kreislauf-Aktivität. Diese außergewöhnliche Belastung des Kreislaufs kann zu körperlichen Beeinträchtigungen führen – von akutem Flüssigkeitsmangel über Schwindel und Kopfschmerzen bis hin zu einem Hitzekollaps. Häufig gehören auch Kreislaufprobleme und Dehydration zu den Folgen.
Hitze im Büro sollte daher im Rahmen des Arbeitsschutzes mitgedacht und auf keinen Fall vernachlässigt werden. Aus diesem Grund muss das Risiko durch Hitze zwingend Teil der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung sein. Sie muss Gefahren durch zu hohe Temperaturen bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten beinhalten.
Das Stufenmodell der BAuA
Die ASR A3.5 (Technische Regel für Arbeitsstätten) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin regelt die Anforderungen an die Raumtemperatur an Arbeitsplätzen in Deutschland. Das 3-Stufen-Modell kommt bei Arbeiten in Innenräumen mit Temperaturen von mehr als 26 Grad Celsius zur Anwendung. Es regelt die Erforderlichkeit von konkreten Maßnahmen auf Basis der Temperatur in Arbeitsräumen:
- Über 26 bis 30°C – Der Arbeitgeber sollte klimaregulierende Maßnahmen ergreifen. Hierzu zählen beispeilsweise eine effektive Lüftung am Morgen, die richtige Nutzung von Außenjalousien oder das Lockern von Kleiderordnungen.
- Über 30 bis 35°C – Wirksame Maßnahmen sind ab einer Temperatur von 30° zwingend erforderlich. Die Bereitstellung von Getränken und das Abschalten unnötiger Wärmequellen durch den Arbeitgeber gehören verbindlich dazu.
- Über 35°C – Werden über 35 °C erreicht, sind die entsprechenden Räume ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsräume geeignet. Dann müssen alternative Lösungen gefunden werden, etwa kühlere Räume, angepasste Arbeitszeiten oder – wenn betrieblich möglich – mobiles Arbeiten.
Zu beachten ist, dass bei der Festlegung der Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip vorgegangen wird. Demnach sind zuerst technische Maßnahmen, wie das Schließen von Jalousien oder das Aufstellen von Klimageräten, zu ergreifen. Sind diese nicht ausreichend, erfolgen organisatorische Maßnahmen, wie beispielsweise veränderte Arbeitszeitregelungen.
Besondere Aufmerksamkeit ist außerdem bei besonders schutzbedürftigen Personen geboten: Bei schwangeren, stillenden oder gesundheitlich eingeschränkten Beschäftigten sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung besonders früh geprüft werden, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Was können bzw. müssen Arbeitgeber tun?
Je nach erreichter Temperatur sind nach dem 3-Stufen-Modell Maßnahmen zu ergreifen. Die nachfolgenden Maßnahmen eignen sich dazu, Hitze im Büro zu reduzieren und die körperliche Belastung für Mitarbeitende im Sommer zu verringern:
- Konsequentes Schließen von Jalousien und Rollläden, um Temperaturen niedrig zu halten und direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden
- Lüften in den kühlen Morgenstunden
- Bereitstellung von kostenlosen, geeigneten Getränken
- Aktive Kühlung durch Ventilatoren oder mobile Klimageräte
- Nicht benötigte Elektrogeräte ausschalten, um Wärmequellen zu reduzieren
- Die Kleiderordnung lockern – kurze Hosen oder freie Schultern können bei hohen Temperaturen die Arbeit erleichtern
- Arbeitszeiten flexibel gestalten und zusätzliche, kurze Pausen einräumen
Was können bzw. müssen Arbeitgeber tun?
Auch Mitarbeitende können aktiv dazu beitragen, ihren Körper bestmöglich bei Hitze zu schützen:
- Leichte Kleidung aus Materialien wie Leinen oder Baumwolle und luftdurchlässige Schuhe verringern die Hitzebelastung für den Körper
- Da der Körper durch das Schwitzen viel Flüssigkeit verliert, steigt der Bedarf enorm. Zwei bis drei Liter Wasser über den Tag verteilt sind jetzt dringend zu empfehlen
- Kaltes Abspülen der Handgelenke kühlt kurzfristig und sorgt für Erfrischung
- Unnötige Elektrogeräte sollten ausgeschaltet oder aus dem Raum entfernt werden. So reduzieren Sie Wärmequellen.
- Zu große Unterschiede der Raumtemperatur zur Außentemperatur sollten vermieden werden. Diese belasten den Körper zusätzlich
- Unabhängig von ergriffenen Maßnahmen sollten die Signale des Körpers unbedingt beachtet werden, damit es nicht zu stärkeren Beeinträchtigungen kommt
Klar ist: Ein gesetzliches Hitzefrei im Büro gibt es nicht. Arbeitgeber müssen aber ab bestimmten Temperaturen Schutzmaßnahmen ergreifen. Damit Beschäftigte gesund durch heiße Tage kommen, braucht es beides: passende Maßnahmen im Betrieb und ein bewusstes Verhalten im Arbeitsalltag.
Haben Sie in Ihren Büroräumen erhöhte Temperaturen festgestellt? Wir helfen Ihnen gern bei der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.