Mehr als nur eine lästige Pflicht
Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist in vielen Unternehmen bereits ein fester Bestandteil im Jahresablauf. Obwohl sie ein wichtiges Element des Arbeitsschutzes ist, wird sie immer wieder als eher lästiger, aber notwendiger Termin wahrgenommen. Im Fokus steht dabei immer seltener der eigentliche Kern der Unterweisung – Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden sicherstellen und sie in ihrer Arbeitsumgebung vor Gefahren und Risiken schützen.
Durch die regelmäßige Unterweisung sollen Beschäftigte Gefährdungen im Arbeitsalltag erkennen, sicherheitsgerechtes Verhalten verstehen und lernen, wie sie sich und andere angemessen schützen können. Denn durch Vorschriften, Schutzkleidung und technische Maßnahmen allein kann die Arbeitssicherheit nicht gewährleistet werden. Arbeitsschutz funktioniert nur dann, wenn Beschäftige wissen, welche Maßnahmen notwendig sind und wie diese richtig umgesetzt werden.
Rechtlicher Hintergrund – Was Arbeitgeber beachten sollten
Die rechtliche Grundlage für die jährliche Sicherheitsunterweisung bildet § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Demnach müssen alle Mitarbeitenden ausreichend und angemessen über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz an ihrem individuellen Arbeitsplatz unterwiesen werden. Die Unterweisung ist während der Arbeitszeit durchzuführen und muss inhaltlich auf den einzelnen Arbeitsplatz bzw. die jeweilige Tätigkeit zugeschnitten sein.
Die Sicherheitsunterweisung ist dabei nicht nur einmalig bei Neueinstellung notwendig, sondern muss auch erfolgen, wenn sich beispielsweise Aufgabenbereiche verändern oder neue Technologien und Arbeitsmittel eingeführt werden. Außerdem muss die Unterweisung an veränderte Gefährdungen angepasst und regelmäßig wiederholt werden. Eine einmalige Unterweisung reicht daher nicht, um die rechtlichen Anforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Die regelmäßige Wiederholung konkretisiert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Danach ist die Unterweisung unbedingt bei konkretem Bedarf durch Veränderungen, jedoch mindestens einmal jährlich zu wiederholen. Wichtig ist, dass die jährliche Sicherheitsunterweisung die Anlassunterweisung nicht ersetzen kann, sondern letztere unabhängig davon unmittelbar bei Bedarf durchgeführt werden muss. Für die Praxis gilt: „Jährlich“ ist die Mindestfrequenz, aber nicht automatisch der einzige Zeitpunkt, an dem unterwiesen werden muss!
Ebenfalls gesetzlich vorgegeben ist die Dokumentation der Unterweisungen. Arbeitgeber sollten daher nachvollziehbar dokumentieren, wann, zu welchen Themen und mit welchen Beschäftigten die Unterweisung durchgeführt wurde.
Was gehört in eine gute Sicherheitsunterweisung?
Die richtige Grundlage für die Auswahl der Inhalte einer Sicherheitsunterweisung bildet die Gefährdungsbeurteilung. Daraus lässt sich am besten ableiten, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz der Mitarbeitenden bestehen. Typische Inhalte können daher sein:
- Gefährdungen durch Maschinen und Arbeitsmittel
- richtiges Verhalten bei Störungen und Notfällen
- sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
- richtige Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung
- ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes
- Brand- und Explosionsschutz
- Erste-Hilfe-Maßnahmen und Verhalten im Notfall
- Verkehrswege und innerbetrieblicher Transport
- Arbeiten auf Leitern und Tritten
- Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren
- psychische Belastungen
Welche Themen im Rahmen der jährlichen Sicherheitsunterweisung tatsächlich behandelt werden müssen, hängt jedoch von dem jeweiligen Arbeitsplatz und den dort herrschenden Gefährdungen ab. Eine einheitliche Unterweisung für alle Mitarbeitenden wird diesem Anspruch in der Regel nicht gerecht und ist daher nicht zu empfehlen.
Inhaltlich sollte die Unterweisung mit praktischen Beispielen aus vergangenen Vorfällen oder Beinahe-Unfällen anschaulich gestaltet werden. Auf diese Weise werden die theoretischen Inhalte für die Mitarbeitenden greifbar und die Unterweisung verständlich und konkret. Interaktive Elemente, wie beispielsweise Kontrollfragen, helfen außerdem dabei, die Inhalte bei den Mitarbeitenden zu festigen.
Für die Praxis lassen sich die drei folgenden, elementaren Bestandteile festhalten:
- Theoretische Grundlagen
- Praktische Beispiele
- Interaktive Elemente
Letztlich sollte die Unterweisung eine einfache Leitfrage beantworten: „Was kann bei dieser Tätigkeit schiefgehen und was muss der Beschäftigte tun, damit es nicht passiert?“
Jährliche Sicherheitsunterweisung aus zwei Perspektiven
Für viele Mitarbeitende ist der jährliche Unterweisungstermin eine lästige Pflicht. Ziel sollte es daher unbedingt sein, die Sicherheitsunterweisung mit relevanten Inhalten zu füllen und auf diese Weise einen echten Mehrwert für alle Mitarbeitenden zu schaffen. Außerdem sollte Raum für Fragen und eigene Anregungen geschaffen werden:
- Welche Gefährdungen begegnen den Mitarbeitenden im Arbeitsablauf regelmäßig?
- Funktionieren die vorhandenen Schutzmaßnahmen oder gibt es Verbesserungspotenziale?
- Wissen Mitarbeitende, was im Notfall zu tun ist oder benötigen sie weitere Hilfestellungen?
Diese und viele weitere Themen lassen sich im Rahmen der Unterweisung gemeinsam erarbeiten. Auf diese Weise entsteht durch Austausch und Mitwirkung eine gute Sicherheitskultur mit Mehrwert für alle Mitarbeitenden.
Aus Arbeitgebersicht ist die jährliche Sicherheitsunterweisung zunächst eine rechtliche Pflicht. Sie sollte aber nicht ausschließlich unter diesem Gesichtspunkt, sondern als wichtiges Instrument des Arbeitsschutzes betrachtet werden. Eine wirksame Unterweisung kann dazu beitragen, Unfälle und Ausfallzeiten zu reduzieren, indem Beschäftigte für Risiken und Gefahren sensibilisiert werden. Gleichzeitig bietet sie die Möglichkeit, vorhandene Schutzmaßnahmen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Der Arbeitgeber bekommt in vielen Fällen einen direkten Einblick in die praktische Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und kann an kritischen Stellen besser eingreifen.
Für Unternehmen lohnt es sich daher, die jährliche Unterweisung als Bestandteil der Sicherheitskultur zu etablieren.
Fazit: Pflichttermin oder Chance?
Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist rechtlich vorgeschrieben, muss aber deshalb keineswegs zur lästigen Pflicht werden. Richtig durchgeführt ist sie eine wichtiges Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und trägt nachhaltig zur Sicherheit der Beschäftigten bei. Sie bietet die Möglichkeit, vorhandenes Wissen aufzufrischen, Fragen zu stellen und konkrete Anregungen an der richtigen Stelle zu platzieren. Für Arbeitgeber ist sie ein wichtiges Instrument, um den richtigen Umgang mit Gefährdungen sicherzustellen und wertvolle Informationen aus dem Arbeitsalltag der Mitarbeitenden zu verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen zu erhalten. Eine gute Unterweisung sollte verständlich, praxisnah und auf die tatsächlichen Tätigkeiten zugeschnitten sein. Sie verbindet die Gefährdungsbeurteilung mit dem konkreten Verhalten der Beschäftigten und sollte regelmäßig auf Aktualität und Wirksamkeit überprüft werden. So wird aus einem jährlichen Pflichttermin ein echter Beitrag zu mehr Sicherheit im Unternehmen.
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