So vermeiden Sie die häufigste Unfallursache in Ihrem Betreib
Ein kurzes Ausrutschen auf feuchtem Fliesenboden, das Hängenbleiben an einem herumliegenden Kabel oder ein Fehltritt auf der Treppe: Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (kurz SRS-Unfälle) gehören branchenübergreifend zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle.
Was im ersten Moment wie eine kleine Unachtsamkeit aussieht, hat oft gravierende Folgen: Neben schmerzhaften Verletzungen führen SRS-Unfälle regelmäßig zu langen Ausfallzeiten und hohen Kosten für Unternehmen.
Umso wichtiger ist es, Gefahrenquellen systematisch zu identifizieren, rechtliche Vorgaben umzusetzen und eine wirksame Präventionsmaßnahmen zu etablieren.
Rechtliche Grundlagen: Was Arbeitgeber wissen müssen
Der Schutz der Beschäftigten vor SRS-Unfällen ist kein freiwilliges Angebot, sondern gesetzliche Pflicht. Die rechtliche Basis gliedert sich in verschiedene Ebenen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. § 5 ArbSchG schreibt hierfür die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung vor.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Im Anhang der ArbStättV (Punkt 1.5 und 1.8) ist explizit geregelt, dass Fußböden keine Stolperstellen aufweisen dürfen, eben und rutschhemmend ausgeführt sein müssen und Verkehrswege ausreichend bemessen sowie freizuhalten sind.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Die ASR A1.5 („Fußböden“) konkretisiert u. a. die erforderlichen Rutschhemmklassen (R-Werte von R9 bis R13) je nach Arbeitsbereich.
- Die ASR A1.8 („Verkehrswege“) regelt die Abmessungen und die Freihaltung von Wegen.
- Die ASR A3.4 („Beleuchtung“) setzt Mindeststandards für Sehbedingungen, um Stolperkanten rechtzeitig erkennbar zu machen.
DGUV Vorschrift 1
Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften verpflichtet Arbeitgeber zur Unterweisung der Beschäftigten und fordert von den Mitarbeitenden ein sicherheitsgerechtes Verhalten ein.
Die Gefährdungsbeurteilung als Herzstück der Prävention
Eine wirksame Bekämpfung von SRS-Gefahren basiert auf einer systematischen Gefährdungsbeurteilung. Dabei sollten Sicherheitsfachkräfte und Führungskräfte in folgenden Schritten vorgehen:
- Arbeitsbereiche & Verkehrswege erfassen: Regelmäßige Begehungen aller Zonen – inklusive Außenbereichen, Treppenhäusern und Nebenräumen.
- Beinahe-Unfälle analysieren: Melden Mitarbeiter, dass sie an einer bestimmten Schwelle häufiger hängenbleiben oder an einer Ecke ins Rutschen geraten? Diese Rückmeldungen sind wertvolle Warnsignale vor dem ersten echten Unfall.
- Schutzmaßnahmen festlegen: Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt streng nach dem gesetzlich verankerten TOP-Prinzip.
Typische Gefahrenquellen im Betriebsalltag
SRS-Unfälle entstehen selten ohne Vorwarnung. Sie sind meist das Ergebnis einer Kombination aus baulichen/technischen Mängeln, organisatorischen Versäumnissen und menschlichem Verhalten.
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Boden & Wege Nässe, Fett- oder Ölrückstände, beschädigte Fliesen, lose Teppichkanten, unebene Pflasterungen im Außenbereich. Hindernisse Verlegte Kabel, Zwischenlagerung von Kartons/Material im Verkehrsweg, herumliegende Schläuche. Sicht & Kennzeichnung Mangelhafte Beleuchtung, schlecht einsehbare Stufen, fehlende Kantenmarkierungen oder verdeckte Höhenunterschiede. Witterung (Außenbereich) Glatteis, Schneeglätte, nasses Laub auf Zugängen oder Parkplätzen. Menschlicher Faktor Zeitdruck, Hektik, Ablenkung (z. B. Blick aufs Smartphone beim Treppensteigen) sowie ungeeignetes Schuhwerk.
Wirksame Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip
Um SRS-Unfälle nachhaltig zu vermeiden, müssen technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen ineinandergreifen.
- Technische Maßnahmen (T)
- Beseitigung von Schwellen und Unebenheiten im Bodenbelag.
- Anbringen von Antirutschstreifen oder Wahl höherer Rutschhemmklassen (nach ASR A1.5).
- Verlegen von Kabelbrücken oder Festverlegung von Leitungen.
- Optimierung der Ausleuchtung in dunklen Fluren, Treppenhäusern und Außenbereichen.
- Organisatorische Maßnahmen (O)
- Klare Zuständigkeiten: Regelung von Reinigungsintervallen sowie die Festlegung von Verantwortlichen für den Winterdienst.
- Sofortmaßnahmen etablieren: Verschüttete Flüssigkeiten müssen umgehend aufgewischt und Nassbereiche bis zur Trocknung mit Warnaufstellern gekennzeichnet werden.
- Ordnungsstandards definieren: Verkehrswege und Notausgänge sind strikt von Lagergut freizuhalten.
- Personenbezogene Maßnahmen (P)
- Sicherheitsgerechtes Schuhwerk: Tragen von zertifizierten Sicherheitsschuhen mit rutschhemmender Sohle (z. B. SRC-Klassifizierung) in gefährdeten Bereichen.
- Regelmäßige Unterweisungen: Sensibilisierung der Beschäftigten für Gefahren im Alltag (mindestens einmal jährlich gemäß § 12 ArbSchG).
- Verhaltensanpassung: Förderung einer Kultur, in der Hektik reduziert wird – z. B. durch die Nutzung des Handlaufs auf Treppen („Eine Hand am Handlauf“).
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle sind kein unvermeidbares Schicksal. Durch die Einhaltung rechtlicher Standards, die konsequente Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung nach dem TOP-Prinzip und eine aktive Einbindung der Belegschaft lässt sich das Unfallrisiko im Betrieb senken. Ein freier Verkehrsweg und ein wachsamer Blick kosten wenig Aufwand, verhindern aber oft schwere Verletzungen.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen? Sprechen Sie uns gern an!