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Das bedeutet, die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutscht, umfällt, hin- und herrollt oder herabfällt. Als Verlader ist der Anordnungsbefugte gemeint.

Der Verlader ist berechtigt, eigenverantwortliche Entscheidungen im Bereich der Verladung zu treffen.

Auch überladen von Fahrzeugen fällt in die Verantwortung
den Verladers.

Lt. Gesetz ist der Verlader zur Ladungssicherung verpflichtet. Die Verantwortung kann er nicht auf den Fahrer übertragen!

Auch den Verlader kann im Unfallfall oder auch bei Kontrollen ein Verkehrsordnungwidrigkeitenanzei ge mit Bußgeld und drei Punkten in Flensburg und /oder Strafanzeige mit Geld- oder Freiheitsstrafe ereilen.